Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung
1. Während der Betreuung bleibt der Hundehalter Eigentümer im Sinne des § 833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung). 
2. Für Schäden, die der Hund während der Betreuungszeit erleiden könnte, übernimmt HutaR keine Haftung. 
3. Richtet der Hund Schäden an (z. B. an Polstermöbeln), so haftet hierfür der Hundehalter. 
4. Für Schäden, die der Hund bei Dritten (Hund/Mensch) anrichtet, haftet alleine der Hundehalter. Zivilrechtliche Schadenshaftungen werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. 
5. Der Hund muss haftpflichtversichert sein. Die Kopie des Versicherungsscheines ist Bestandteil des Vertrages und muss bei Anmeldung vorgelegt werden. 
6. Sollte ein Hund wider Erwarten abhanden kommen, haftet HutaR nicht für entstandene Schäden. HutaR verpflichtet sich, alle Schritte einzuleiten, die zur Wiederfindung notwendig sind (Tierheim, Polizei etc.) Zahlungsmodalitäten

Preise 
1. Es gelten die aktuellen Preise entsprechend der Homepage www.hutar.de. 
2. Alle Leistungen sind im Voraus per Überweisung oder bar zu zahlen. Monatspauschalen sind bis zum 3. eines jeden Monats zu zahlen. 
3. Buchungen für Urlaubsbetreuung sind nur mit einer Anzahlung von 30 % verbindlich. Absagen sind bis 4 Wochen vor Betreuungsbeginn kostenfrei möglich.

Danach fallen Stornogebühren wie folgt an: 
- Weniger als 4 Wochen vor Antritt der gebuchten Zeit: 30 % des Gesamtbetrages 
- Weniger als 3 Wochen vor Antritt der gebuchten Zeit: 50 % des Gesamtbetrages 
- Weniger als 2 Wochen vor Antritt der gebuchten Zeit: 70 % des Gesamtbetrages 
- Weniger als 1 Woche vor Antritt der gebuchten Zeit: 90 % des Gesamtbetrages 

4. Die Bankverbindung lautet: 
Konto: 0093467538 
BLZ 305 500 00 Sparkasse Neuss oder 
IBAN DE84 3055 0000 0093 4675 38 
BIC WELADEDNXXX

Gesundheit 
1. Der Hundehalter verpflichtet sich, dass sein Hund frei von ansteckenden Krankheiten ist. Über alle Krankheiten muss HutaR wahrheitsgemäß informiert werden. Bei Zuwiderhandlung trägt der Hundehalter die eventuell anfallenden Desinfektions- und Reinigungskosten. 
2. Der Hund muss dem Alter entsprechend geimpft sein. Eine Kopie des Impfpasses ist Bestandteil des Vertrages und unaufgefordert vorzulegen. 
3. Sollte sich der Hund während der Aufenthaltsdauer verletzen oder erkranken, so dass eine tierärztliche Behandlung nötig ist, sind die damit verbundenen Kosten vom Tierhalter zu tragen. Der Hundehalter willigt bereits jetzt schon ein, dass der Betreuer den Hund im Auftrag des Hundehalters und auf dessen Rechnung in Behandlung gibt. 
4. HutaR verpflichtet sich, den Hundehalter bzw. die Notfallperson unverzüglich darüber zu informieren. 
5. Die tierärztliche Versorgung während der Betreuungszeit erfolgt durch die Tierärztin J. Hoffmann Nievenheimerstr. 32, oder der ortsansässigen Tierärtzte in Dormagen und Umgebung.

Allgemeines 
1. HutaR verpflichtet sich, den Hund art- und verhaltensgerecht zu betreuen und das Tierschutzgesetz sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten. 
2. Im Zuge der Gruppenhaltung wird dem Hund Freilauf mit anderen Hunden gewährt. Der Hundehalter übernimmt für damit in Verbindung stehenden Risiken und Gefahren die volle Haftung. 
3. HutaR behält sich das Recht vor, sozial unverträgliche Hunde nach mehrmaligen Verhaltensauffälligkeiten von der Betreuung auszuschließen. Dieser Ausschluss berechtigt nicht zur Kürzung der anfallenden Gebühr. 
4. Läufige Hündinnen und unkastrierte Rüden können derzeit nicht aufgenommen werden. 
5. Der Hundehalter versichert alle Fragen über den Hund korrekt und ganzheitlich beantwortet zu haben. Evtl. Gefahrenpotenzial, bisheriges 
Fehlverhalten und insbesondere Fremdschäden des Hundes müssen mitgeteilt werden. 

Öffnungszeiten 
1. Die Hundetagesstätte ist von Montag – Freitag von 07.00 Uhr bis 19.00 Uhr geöffnet. Samstags, sonn- und feiertags ist geschlossen. 
2. Probetage finden nur während der regulären Huta-Öffnungszeiten statt. 
3. Für Pensionsgäste werden die Aufenthaltszeiten individuell vereinbart.